Allgemeine
Geschäftsbedingungen
bitte genau durchlesen, das ist wichtig
agb
komoten marketing GmbH
Huskoppel 5
21376 Salzhausen
Geschäftsführer: Julian Koch, Malte Twesten, Henrik Morgenstern
Telefon: +49 4172 9819 422
E-Mail: info@komoten.de
Internet: www.komoten.de
§ 1 Geltungsbereich
- Die komoten marketing GmbH (nachfolgend: die komoten) bietet Ihren Kund:innen ein ganzheitliches Leistungsangebot im Bereich des Online Marketings an. Die komoten erbringen sämtliche Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden/der Kundin, die die komoten nicht ausdrücklich anerkennt haben, sind für die komoten unverbindlich, auch wenn die komoten diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese AGBs gelten auch dann, wenn die komoten in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden/der Kundin dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt. Die AGBs gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der komoten mit dem Kunden/der Kundin oder seinem Rechtsnachfolger/seiner Rechtsnachfolgerin, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
- Die komoten schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB ab.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
- Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines schriftlich oder in Textform abgegebenen Angebots von den komoten, in welchem die Einzelheiten der von den komoten zu erbringenden Dienstleistungen aufgeführt sind.
- Soweit Mitarbeiter:innen von den komoten ohne gesetzliche Vertretungsmacht mit dem Kunden/der Kundin Nebenabreden treffen oder Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeiführen, werden diese erst mit der schriftlichen oder in Textform erteilten Genehmigung eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin oder Prokuristen wirksam.
- Die Präsentation der Leistungen von den komoten in Prospekten, Anzeigen, Internet und bloßen Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem Kunden/Der Kundin zumutbare technische Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.
§ 3 Vertragslaufzeit / Kündigung
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde/die Kundin trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden/der Kundin.§ 4 Art und Umfang von Leistungen
Der Umfang der Leistungen von den komoten bestimmt sich ausschließlich und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 wiedergegebenen Leistungsbeschreibung sowie etwaigen nachfolgend formwirksam vereinbarten Vertragsänderungen.§ 5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind ausschließlich die in den jeweiligen Vertragsunterlagen ausdrücklich bestimmten Leistungen in den Preisen enthalten.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde/die Kundin im Rahmen seiner/ihrer Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt, verpflichtet sich dieser/diese, die komoten bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Der Kunde/Die Kundin verpflichtet sich insbesondere:- den komoten etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen;
- den komoten und deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren;
- im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst mit ausreichend und geeignetem Personal zu arbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen;
- den komoten jedwede Fehler, Mängel oder Störungen unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender Beschreibung zu melden. Der Kunde/Die Kundin wird den komoten im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und die von der Agentur übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten;
- die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Besprechungen so mit den komoten abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert wird und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit den komoten zu halten;
- für eine regelmäßige, grundsätzlich tägliche, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner/ihrer Daten zu sorgen;
- von den komoten angeforderte Inhalte und Inhaltselemente (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen;
- sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für die komoten kostenfrei erbracht werden.
§ 7 Leistungsänderungen
- Die Parteien beabsichtigen auf Basis dieses Vertrages eine längerfristige Zusammenarbeit. Angesichts der rasant fortschreitenden Technik und ständigen Veränderungen in allen Bereichen der Informationstechnologie wie z.B. Änderung von Suchmaschinen-Algorithmen sind die komoten berechtigt, während der Geltungsdauer des Vertrages einzelne Maßnahmen aus dem vereinbarten Leistungsgegenstand zu ändern oder durch für die Ziele des Kunden/der Kundin geeignetere Leistungen zu ersetzen, wenn infolge des technischen Fortschrittes oder der Veränderung des informationstechnologischen Umfelds die einzelne Leistung für den beabsichtigten Vertragserfolg an Bedeutung verliert oder diesen sogar behindert. Die komoten sind dabei verpflichtet, auf berechtigte Interessen des Kunden/der Kundin Rücksicht zu nehmen und das Änderungsrecht nur nach billigem Ermessen auszuüben.
- Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden/der Kundin sind von den komoten nur dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar und für die komoten technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es obliegt dem Kunden/der Kundin, die Änderung der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer Leistungsänderung/Leistungsergänzung erforderliche Mehraufwand ist den komoten zu vergüten.
§ 8 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 festgelegt sind oder nachfolgend durch einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin oder Prokuristen von den komoten in Textform bestätigt werden.
- Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von den komoten die Mitwirkung des Kunden/der Kundin erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Kunde/die Kundin dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerungen infolge von nach Vertragsschluss vom Kunden/von der Kundin geforderte Anforderungen an die von den komoten zu erbringenden Leistungen, im Falle unzureichender Voraussetzungen beim Kunden/bei der Kundin (z.B. Hardware- oder Softwaredefizite), bei nicht von den komoten zu vertretenden Problemen mit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie sonstigen Verzögerungen, die nicht von den komoten zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und unvorhersehbarem Rohstoffmangel verlängern sich verbindliche Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder Teilleistungen entsprechend.
§ 9 Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen
- Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von den komoten.
- Die komoten können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde/die Kundin die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde/die Kundin kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.
- Die komoten haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde/die Kundin Änderungen an den von den komoten erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
- Der Kunde/Die Kundin wird den komoten bei der Mängelfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungspflicht von den komoten zuzuordnen ist und der Kunde/die Kundin dies hätte erkennen können, können die komoten für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen vom Kunden/von der Kundin Erstattung und Vergütung verlangen.
- Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate, beginnend mit der Gesamtabnahme des Werks vom Kunden/von der Kundin. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn den komoten der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
§ 10 Rechteeinräumung
- Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung und soweit sich aus dem Vertragszweck nicht zwingend anderes ergibt, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, also an sämtlichen durch die Tätigkeit von den komoten im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werken, bei den komoten. Die komoten räumen dem Kunden/der Kundin jedoch ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden/die Kundin. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestatten die komoten dem Kunden jedoch die vorläufige Nutzung bis auf Widerruf. Die komoten können die vorläufige Einräumung des Nutzungsrechts, soweit sich der Kunde/die Kundin mit der Bezahlung der Vergütung oder einer Teilvergütung in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.
§ 11 Schutzrechte Dritter
- Beide Parteien erklären, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen dieses Vertrages einzusetzenden oder der jeweils anderen Partei ggf. zu überlassenden Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner/die Vertragspartnerin entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Beide Parteien stellen sicher, dass sie sämtliche zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte entweder originär oder durch entsprechende Vereinbarungen, z.B. mit ihren jeweiligen Arbeitnehmer:innen, freien Mitarbeiter:innen oder sonstigen Vertragspartnern oder Erfüllungsgehilfen erworben haben.
- Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich unterrichten und einander wechselseitig die zur Abwehr des erhobenen Anspruchs erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen. Die jeweils andere Partei, hat, soweit sie den betroffenen Vertragsgegenstand eingebracht hat, die in Anspruch genommene Partei von allen daraus resultierenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgt.
§ 12 Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
- Der Kunde/Die Kundin verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter:innen von den komoten oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung.
- Verletzt der Kunde/die Kundin diese Verpflichtung, so zahlt er/sie in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 13 Geheimhaltung und Referenzen
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter:innen, Subunternehmer:innen etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Die komoten sind berechtigt, in Presseerklärungen und Auskünften auf die Arbeit für den Kunden/die Kundin Bezug nehmen, diesen als Referenz auf ihrer Internetseite nennen und zu Demonstrationszwecken im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Leistungen wiedergeben. Die komoten dürfen von der Kundenwebsite einen Backlink aus dem Impressum mit dem Zusatz „Online-Marketing von den komoten“ setzen.
§ 14 Aufrechnung, Tzrückhaltungsrecht, Abretung
- Der Kunde/Die Kundin darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
- Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind Gegenansprüche des Kunden/der Kundin, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen Leistung durch die komoten beruhen, ausgenommen.
- Der Kunde/Die Kundin kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von den komoten abtreten.
§ 15 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
- Die komoten haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang von den komoten übernommenen Garantien.
- Im Übrigen haften die komoten bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde/die Kundin regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht) der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.
- Dem Kunden/Der Kundin ist die Bedeutung und Notwendigkeit regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer Datensicherung bekannt. Sollte der Kunde/die Kundin die Datensicherung nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die Haftung von den komoten begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
- Eine weitergehende Haftung der komoten besteht nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Organen von den komoten.
§ 16 Gerichtsstand und Rechtswahl
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Lüneburg. Das Recht von den komoten, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren sowie des internationalen Privatrechts.